14.07.2021

Wenn die kantonale Heilmittelkontrolle auf den Plan gerufen wird.

Ein Input aus dem Bereich der Praxiskoordination

Es freut uns mit der healthy+ KnowledgeBase, als Basis des digitalen Praxishandbuches, auch im Bereich der Praxen die Qualitätssicherung unterstützen zu können. 

Deshalb teilen wir auch gerne den folgenden Einblick unseres Partners Praxiskoordination Carnier an dieser Stelle für Sie.


"Für jede Privatapotheke muss ein Qualitätssicherungssystem eingeführt, dokumentiert und aufrechterhalten werden. Es muss gewährleisten, dass die für Privatapotheken geltenden Regelungen des Heilmittelgesetzes, der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung sowie des vorliegenden Leitfadens optimal erfüllt werden." (Quelle Kanton ZH: Inspektion Praxisapotheke)

Mit dem von der Praxiskoordination Carnier neu entwickelten Audit (Instrument für die Ist-Soll Überprüfung) der Praxisapotheke, können wir die kantonalen Anforderungen und Vorschriften zur erforderlichen Qualität einfach und übersichtlich ermitteln.

Wir überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben, Anweisungen und Vorschriften der kantonalen Heilmittelkontrolle erfüllt sind und mit den jeweiligen internen Abläufen übereinstimmen.

Aus dem Tagebuch von Karin Lottenbach (eidg. FA. Medizinische Praxiskoordinatorin)

März, 2020: Die Heilmittelkontrolle führt die Inspektion der Praxisapotheke durch.

März, 2020: Eintreffen des Berichts der Heilmittelkontrolle über die Inspektion der Praxisapotheke vom 15. März 2020. Das Qualitätssicherungssystem entspricht nicht den Anforderungen. Die Praxis hat bis am 30. Mai 2020 Zeit, ein neues Qualitätssicherungs­system einzureichen.

April, 2020: Erneutes Einreichen des Qualitätssicherungssystems an die Heilmittelkontrolle.

Juni, 2020: Eintreffen des zweiten Berichts der Heilmittelkontrolle. Das Qualitäts­sicherungssystem entspricht immer noch nicht allen Anforderungen. Es wurden wieder diverse Mängel festgestellt.

Bis am 15. September: Die Heilmittelkontrolle setzt eine neue und letzte Frist zum Überarbeiten des Qualitätssicherungssystems. Nur wenn diese Prüfung die Anforder­ungen der Heilmittelkontrolle erfüllt, darf die selbstdispensierende Praxisapotheke weiterhin betrieben werden.

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Das Team der Praxiskoordination ist  gerne für Sie da. 

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